H A F T U N G S F R A G E N / B E R U F S H A F T P F L I C H T V E R S I C H E R U N G
 
Vermeidung von Interessenkonflikten:
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer sichergestellt, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.

Vollmachterteilung/Stundenhonorare:
Um das Datum der Auftragserteilung, den Umfang der Dienstleistung sowie den Stundensatz festlegen zu können, wird eine individuelle Mandatsvereinbarung (Vollmachterteilung) und Honorarvereinbarung mit dem Mandanten  geschlossen, die vor Aufnahme der Tätigkeit vom Mandanten zu unterzeichnen ist.

Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechts­anwälten und ihren Auftraggebern be­steht auf Antrag die Mög­lich­keit der außergerichtlichen Streitschlichtung, vgl. § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO. Einzelheiten sind bei der Bundes­rechts­anwalts­kammer im Internet zu finden unter www.brak.de, E-Mail: Schlichtungsstelle@brak.de, www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de.
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Berufshaftpflichtversicherer:
ERGO Versicherung AG, ERGO-Platz 1, 40198 Düsseldorf, Deutschland

Räumlicher Geltungsbereich: weltweite Tätigkeit im Zusammenhang mit der Beratung oder der Beschäftigung mit europäischem Recht, sowie dem Recht außereuropäischer Hoheitsgebiete europäischer Staaten, die der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, sowie der Vertretung vor europäischen Gerichten oder Gerichten der oben genannten außereuropäischen Hoheitsgebiete, mit Ausnahme von außereuropäischem Rechtsbezug.

Sachlicher Geltungsbereich: versichert sind dabei neben der anwaltlichen Tätigkeit u.a. auch Tätigkeiten als Mitglied eines Aufsichtsrates, Beirates, Stiftungsrates, als Insolvenzverwalter, Treuhänder, Liquidator, Zwangsverwalter, Sequester, Mitglied eines Gläubigerausschusses, Testamentsvollstrecker,  Gutachter, Referent und Autor auf rechtswissenschaftlichem Gebiet.    

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,- EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Auf Wunsch des Auftraggebers kann jederzeit im jeweiligen Bedarfsfall eine kostenpflichtige Einzelhaftpflichtversicherung zu einer höheren Haftungssumme abgeschlossen werden.